CE-Konformitätsbewertungen

Maschinen, Geräte und Anlagen, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereitgestellt werden, müssen den jeweils zutreffenden EU-Richtlinien entsprechen. Die meisten Produkte fallen dabei unter eine CE-Richtlinie.

Neben dem Erstellen von CE-konformen Betriebsanleitungen erfordert die CE-Richtlinie

  • das Durchführen einer Risikobeurteilung,
  • das Beachten harmonisierter Normen
  • sowie das Ausstellen einer Konformitätserklärung.

Erst dann ist der Hersteller berechtigt, das geforderte CE-Zeichen anzubringen.

Wir beraten und unterstützen Sie auf dem Weg zur rechts- und normenkonformen CE-Kennzeichnung Ihrer Produkte.

Unsere CE-Beratung und Dokumentation im Einzelnen:

  • Schnittstellenanalyse (Grenzen der Maschine) und Konformitätsbewertungen nach den relevanten EU-Richtlinien.
  • Erstellung eines Technischen Berichts zur Beurteilung der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen der relevanten EU-Richtlinien (unter Einbeziehung der Risikobeurteilung, s. u.).
  • Vorbereitung der CE-Konformitätserklärung
  • Unterstützung bei der Risikobeurteilung in Anlehnung an EN ISO 12100 ggf. mit integrierter Bestimmung des erforderlichen Performance Levels nach DIN EN ISO 13849.
  • Normenrecherche, die sich aus der Konformitätsbewertungen und der Art der Maschine ergibt
  • Ausarbeitung von Vorschlägen zur Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen.
  • Erstellung einer Checkliste / Maßnahmenliste für anstehende Arbeiten vor Inbetriebnahme

Risikobeurteilungen

Laut EU-Maschinenrichtlinie müssen alle Hersteller von Maschinen und Anlagen eine exakte Risikobeurteilung zu ihrem Produkt erstellen.

Welcher Art Ihre Maschinen und Anlagen auch sind: Unsere Fachleute wissen, wie eine richtlinienkonforme Analyse aussehen muss und welche Schlussfolgerungen daraus abgeleitet werden müssen.

Risikobeurteilungen sind eine zwingende Voraussetzung für das Erstellen von CE-konformen Betriebsanleitungen. Aber auch bei Produkten, welche nicht unter eine CE-Richtlinie fallen, kann eine Risikobeurteilung vorteilhaft sein, um beispielsweise nachzuweisen, dass man sich mit den Restgefahren des Produktes auseinandergesetzt hat.

Wir unterstützen Sie beim Erstellen Ihrer Risikobe­urteilungen und begleiten Sie bei der Recherche. Die Ergebnisse dokumentieren wir normenkonform nach DIN EN ISO 13849-1.