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Rubrik: DIN EN 62079 – Teil 1

Die DIN EN 62079 (Erstellen von Anleitungen - Gliederung, Inhalt und Darstellung) ist als grundlegende Norm bei den Verantwortlichen in aller Munde. Das ist auch kein Wunder, definiert sie doch die normativen Anforderungen für alle Arten von Benutzeranleitungen. Damit ist sie auch in der Frage der Instruktionshaftung von herausragender Bedeutung.

Bei dem Umfang der Norm kann es nicht ausbleiben, dass vielen Verantwortlichen die inhaltlichen Details der EN 62079 nicht bekannt sind: Von insgesamt 53 Seiten beschreiben 36 die Anforderungen an sichere und benutzerfreundliche Anleitungen. Nur wer sich täglich mit dem Erstellen oder Prüfen von Anleitungen befasst, kann da den Überblick behalten.

Damit sich auch die Verantwortlichen für technische Dokumentation ein aktuelles Bild von den normativen Mindestanforderungen machen können, erläutern wir in unserer 'Rubrik - DIN EN 62079', was es hier zu beachten gilt.

Im ersten Teil befassen wir uns mit dem Wichtigsten: den Gefahrenhinweisen.

Die DIN EN 62079 geht unter Anderem darauf ein

Welche Gefahrenhinweise erforderlich sind

Gefahrenhinweise in Anleitungen dürfen nicht eingesetzt werden um vor Gefahren zu warnen, die mit vertretbarem konstruktivem Aufwand zu vermeiden wären.

Die Gefahrenhinweise müssen die Anwender vor allen unvermeidlichen Restgefahren warnen.

Wie Gefahrenhinweise hervorgehoben werden müssen

Sicherheitsrelevante Texte müssen deutlich hervorgehoben sein. Dies kann zum Beispiel durch folgende Mittel erreicht werden:

Wo Gefahrenhinweise platziert sein müssen

So, dass die Gefahrenhinweise im richtigen Moment während des Gebrauchs sichtbar sind, zum Beispiel unmittelbar vor der betroffenen Handlungsaufforderung.

Was Gefahrenhinweise beinhalten müssen

Wie Gefahrenhinweise aussehen müssen

Was vermieden werden muss

Zu oft wiederholte Warnungen, weil diese sonst die Wirkung der notwendigen Hinweise vermindern