Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
herzlich willkommen zu unserem zweiten Newsletter über die technische Dokumentation! Wir sind sehr erfreut, dass unser erster Newsletter auf großes Interesse gestoßen ist. Wie Sie wissen erfassen wir keine personenbezogenen Nutzerdaten. Unsere Statistik zeigt uns aber, dass unser Newsletter mehrfach häufiger als der Durchschnitt gelesen worden ist.
Mit unserem ersten Artikel in der Rubrik 'DIN EN 62079' sind wir auf das größte Interesse gestoßen. Deshalb setzen wir die Reihe heute mit dem Thema 'Sprache und Formulierungen' fort. Denn verständliche Sprache ist einer der wichtigsten Faktoren für anwenderfreundliche Dokumentationen.
Auch ein anderes normatives Thema ist zurzeit hochaktuell: die neue Maschinenrichtlinie und ihre Auswirkungen auf die technische Dokumentation. Wenn Sie Maschinen oder Teil-Maschinen herstellen, sollten Sie darauf rechtzeitig vorbereitet sein. In unserem heutigen Artikel erfahren Sie, was das im Wesentlichen erfordert.
In unserer Rubrik über die Fähigkeiten und Kenntnisse Technischer Redakteure befassen wir uns diesmal mit weiteren analytischen Aufgabengebieten: der Produktanalyse und der Normenrecherche.
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, wenn Sie sich vergewissern möchten, ob Ihre Anleitungen die wichtigsten formalen Anforderungen an CE-Konformität erfüllen, nutzen Sie unser Spezialangebot für einen formalen Anleitungs-Check.
Über Ihr Feedback, Ihre Wünsche und Anregungen zum Newsletter freuen wir uns sehr! Senden Sie uns diese bitte einfach per E-Mail. Vielen Dank im Voraus!
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
ganz herzlich Ihr

Ulrich Matthey
Geschäftsführer
KONTECXT GmbH Technische Dokumentation und Werbung
Angebot: Anleitungs-Check auf CE-Konformität
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, sind Sie schon sicher, dass Ihre Anwender-Dokumentationen CE-konform sind? Zum Pauschalpreis von nur 300 Euro checken wir die wichtigsten formalen Kriterien einer Anleitung für Sie. Dieses Angebot machen wir Ihnen bis einschließlich November 2009.
Neue Maschinenrichtlinie und technische Dokumentation
Der Anwendungsbereich der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde klarer definiert und erweitert. Ab dem 29. Dezember 2009 müssen Sie die Anforderungen der Maschinenrichtlinie an die technische Dokumentation auch dann erfüllen, wenn Sie die folgenden Produkte herstellen:
- unvollständige Maschinen (bisher Teil-Maschinen)
- Maschinen zum Eigengebrauch
- technische Gebäudeausrüstungen
- Lastenaufzüge
- und Lastaufnahmeeinrichtungen.
Wer dies nicht rechtzeitig sicherstellt, handelt sich mögliche Wettbewerbsnachteile und Haftungsrisiken ein. In unserem Artikel informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen und zeigen, wie Sie Fallstricke vermeiden können.
Rubrik: Was Technische Redakteure können
Technische Redakteure sind Spezialisten für die Kommunikation über technische Produkte. Aber was muss man wissen und können, um anwenderfreundlich und normengerecht über Technik kommunizieren zu können?
Nach den für die Zielgruppenanalyse benötigten Fähigkeiten befassen wir uns heute mit dem nötigen Know-how für die darauf folgende analytische Aufgabe in der technischen Redaktion: der Produktanalyse.
Rubrik: DIN EN 62079 – Sprache und Formulierungen
Schreiben kann doch jeder! Das mag (fast) wahr sein, aber Sprache zweck- und zielgruppengerecht einzusetzen erfordert mehr als das Beherrschen von Grammatik und Rechtschreibung.
Nach unserem vorigen Beitrag über Gefahrenhinweise geht es heute um ein weiteres grundlegendes Thema der EN 62079: Sprache und Formulierungen in Anleitungen. Hier finden Sie die wichtigsten Anforderungen:
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, war unser zweiter Newsletter interessant für Sie? Über Ihr Feedback freuen wir uns sehr!
